AB SOFORT: 4 JAHRE GARANTIE FÜR JEDES NEUE MOTORRAD

 

Die vierjährigen Garantieleistungen setzen sich aus zwei Jahren Werksgarantie und zwei Jahren Garantieverlängerung von Kawasaki Deutschland zusammen. Die Garantieverlängerung entspricht damit den Leistungen, die bisher durch K-Care GarantiePlus abgedeckt wurden. K-Care GarantiePlus war eine aufpreispflichtige Serviceleistung von Kawasaki, die ab sofort kostenfrei in die 4-Jahres-Garantie integriert wird. Jedes Neufahrzeug von der Z125 bis zur Ninja H2 SX SE erhält diese Zusatzleistung ab sofort automatisch bei Zulassung in Deutschland – ohne Kilometerbegrenzung. Das Fahrzeug muss von Kawasaki Deutschland an einen seiner autorisierten Vertragspartner ausgeliefert worden sein.

Zur Erhaltung des Garantieanspruchs können die regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Hamburg erledigt werden.

Die neuen Garantieleistungen gelten im Übrigen ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder wie zum Beispiel für Fahrschulen. Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden, sind allerdings – wie schon bisher – sowohl von der Hersteller- als auch von der Zusatz-Garantie ausgenommen.

Diese umfassenden Garantieleistungen sind ein erheblicher Pluspunkt, wenn es um die Kaufentscheidung geht. Denn mit einem neuen Motorrad von Kawasaki fährt man über eine sehr lange Zeit sorgenfrei.


Jürgen Höpker-Seibert, Niederlassungsleiter bei Kawasaki Deutschland, freut sich über das neue Angebot: „Dieser Schritt hat für uns eine große Bedeutung. Einerseits war es uns wichtig, dass die gesamten 4 Jahre Garantie direkt von Kawasaki kommen. Andererseits unterstreichen wir damit die Qualität unserer Motorräder. Denn neben innovativer Technik und einzigartigem Design bieten unsere Bikes auch eine extrem hohe Zuverlässigkeit über viele Jahre. Dafür stehen wir mit unserem Namen und den vier Jahren Garantie.“

 

Bitte beachten: Die Garantie- verlängerung gilt nicht für Kawasaki-Zubehör, auch wenn dieses an einem neuen Edition- oder Sondermodell enthalten war. Die Zubehörgarantie beträgt 24 Monate. Alters- oder nutzungsbedingte Schäden sind ausgenommen. Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden, sind von der Hersteller- und der Garantieverlängerung – wie schon bisher – ausgenommen.